Kanzlei Dr. Rosenkranz und Rosenkranz 
 Rechtsanwälte - Notar 
 

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Wollen Sie Ansprüche geltend machen, befürchten Sie einen Rechtsstreit? Suchen Sie anwaltlichen Beistand zum Beispiel im Mietrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht oder im allgemeinen Zivilrecht? Unter Tätigkeitsbereiche können Sie sich einen näheren Eindruck über unsere Rechtsgebiete verschaffen. Die Vertretung in anderen Rechtsgebieten übernehmen wir nach Anfrage.
Dabei streben wir danach, möglichst eine außergerichtliche schnelle Lösung der Probleme zu finden.
Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
Sollte die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertreten wir Sie vor Gericht.

Als Notar ist Tobias Rosenkranz in allen typischen Bereichen, auf die sich die Tätigkeit des Notars erstreckt, für Sie da, also zum Beispiel im Immobilienrecht (Kaufvertrag, Grundschuldbestellung, Teilungserklärung, usw.), dem Erbrecht (Erbscheinsantrag, notarielles Testament, usw.), dem Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, usw.), andere weitere Fälle notarieller Beurkundung oder notarieller Beglaubigung.


Die Berufsträger unserer Kanzlei sind Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt (Dr. A. Rosenkranz, Tobias Rosenkranz, Tom Purucker),

der Notarkammer Frankfurt (Tobias Rosenkranz),

der Steuerberaterkammer Hessen (Dr. A. Rosenkranz).