Kanzlei Dr. Rosenkranz und Rosenkranz 
 Rechtsanwälte - Notar 
 

Notar Tobias Rosenkranz

 

Als Notar ist Tobias Rosenkranz in allen typischen Bereichen, auf die sich die Tätigkeit des Notars erstreckt, für Sie da, also zum Beispiel im Immobilienrecht (Kaufvertrag, Grundschuldbestellung, usw.), dem Erbrecht (Erbscheinsantrag, notarielles Testament, usw.), dem Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, usw.), andere weitere Fälle notarieller Beurkundung oder notarieller Beglaubigung.



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