Als Notar ist Tobias Rosenkranz in allen typischen Bereichen, auf die sich die Tätigkeit des Notars erstreckt, für Sie da, also zum Beispiel im Immobilienrecht (Kaufvertrag, Grundschuldbestellung, usw.), dem Erbrecht (Erbscheinsantrag, notarielles Testament, usw.), dem Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, usw.), andere weitere Fälle notarieller Beurkundung oder notarieller Beglaubigung.